Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Leistungserbringers Juri Pfeifer „Pfeifer Gebäudedienstleistung “

Der Kunde willigt in folgende Situation ein, wenn er ein Angebot oder eine Auftragsbestätigung mündlich oder schriftlich, mit einem Geschäftsbrief auf Papier, einer E-Mail, SMS, eine PDF-Datei oder Whats-APP Nachricht annimmt.


Bei den Dienstleistungen können folgende Situationen auftreten:

Schwarzalgenbefall ist nicht immer komplett entfernbar. Anorganische Rückstände sind separat zu behandeln bspw. (Rost , Öl , Farben o. Ä ). Zu überdachten Flächen kann ein Farbunterschied sein. Altes, festes Fugenmaterial kann bei der Reinigung herausbrechen.

Beim neu verfugen, kann es durch die Untergrundbeschaffung sein, dass an unterschiedlichen Stellen durch Wurzeln oder Unebenheiten wieder Moos oder Unkraut hervorsprießt, jedoch nicht vollflächig, außerdem können Sandkrümel oder Rückstände des Fugenmaterials entstehen, die zur Rutschgefahr werden. Die Langzeitwirkung und Gewährleistung der Reinigung, Versiegelung, Beschichtung oder Behandlung bezieht sich immer auf die Pflege und Umgebung des Kunden. Eine vollständige und fehlerfreie Reinigung kann nur durch ein komplett intaktes Objekt oder eine nicht angegriffene Fläche gewährleistet werden. Flächen, die gereinigt, versiegelt, behandelt oder beschichtet werden, haben einen deutlichen Farbunterschied zu vorher.

Eine Dachreinigung kann dazu führen, dass Wasser unter die Dachziegel gelangt, was aber normalerweise kein großes Problem ist, wenn das Dach eine intakte Unterspannbahn hat. Trotzdem gibt es immer ein Risiko eines Wasserschadens durch defekte Bauteile wie zum Beispiel gebrochene Dachziegel. Dieses Risiko liegt beim Auftraggeber. Wenn bei den Arbeiten auf dem Dach Dachziegel beschädigt werden, werden diese entweder ausgetauscht oder mit einer Dichtmasse repariert, sofern der Auftraggeber dies wünscht.

Bei der Reinigung von Photovoltaikanlagen/Solaranlagen , die mit Flechten befallen sind, kann es vorkommen, dass die Flechten nicht restlos beseitigt werden können.

 

 

 

Gewährleistungs- und Haftungsbeschränkungen: 

Ansprüche oder Reklamationen können per E-Mail inkl. Fotos gestellt werden und werden, sofern dies nicht den oben genannten Situationen entspricht, geprüft und bei einer Selbstschuld durch Juri Pfeifer „Pfeifer Gebäudedienstleistung“ reklamiert.

Bei unserer maschinellen Reinigung kann es vorkommen, dass Fassade, Fenster, Wege, Anbauten, Dekorationen und so weiter verschmutzt werden. Wir berechtigen uns, diese zu reinigen. 

Wenn wir unser Spezialreinigungsmittel zum Beispiel AGO Qurd verwenden, können Sie innerhalb von 24 Monaten keine Ansprüche auf die Wirksamkeit geltend machen. 

Die Photovoltaik/Solar Reinigung umfasst nur die verglaste Wirkfläche. Die Reinigung des Rahmens oder Gestells ist nicht inbegriffen, es sei denn, sie ist separat im Angebot ausgewiesen (Leistung nach Aufwand). 

Der Auftraggeber haftet darüber hinaus nicht für Ansprüche gegen den AN und/oder seine Subunternehmer für die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohnes an seine Arbeitnehmer. Der Auftragnehmer sichert dem Auftraggeber zu, die Regelungen zum Mindestlohn in seinem Unternehmen strikt einzuhalten. Diese Zusicherung gibt der Auftragnehmer auch für seine Subunternehmen ab. Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber zur Absicherung der Mindestlohnregelung Einsichtnahme- und Kontrollrechte sowie das Zustimmungsrecht zur Beauftragung von Subunternehmen ein.

 

Auftragserfüllung:

Die Leistungen des Auftragnehmers gelten als erfüllt und abgenommen ab der Rechnungsstellung, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich Einwände erhebt. Zeit, Ort, Art und Umfang des Mangels muss dabei genau beschrieben werden.

Werden vom Auftraggeber bei der vertraglich festgelegten Leistung berechtigt Mängel beanstandet, so ist der Auftragnehmer zur Nachbesserung berechtigt.

 

Weisungsfreiheit:

Der Auftragnehmer unterliegt, soweit dies nicht durch die Natur des Auftrages vorgegeben ist, bei der Erfüllung des Vertrages bzw. bei der Durchführung der von ihm übernommenen Tätigkeit hinsichtlich Zeiteinteilung und Gestaltung des Tätigkeitsablaufes keinerlei Weisungen des Auftraggebers.

 

Vertrag und Stornierung:

Wir bestätigen jedes mündliche Angebot oder jede Auftragsbestätigung schriftlich per E-Mail, um die Verbindlichkeit zu gewährleisten. 

Sollte der Kunde ein Angebot oder Auftragsbestätigung mündlich oder schriftlich zustimmen, kann er innerhalb von 14 Tagen von diesem zurücktreten.

Allerdings gilt in jedem Fall §670 und §649 BGB. Demnach kann der Beauftragte den Ersatz von Aufwendungen verlangen, die er getätigt hat, um den Auftrag erfüllen zu können.

Wir widersprechen hiermit der Einbeziehung von Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Kunden. Es gelten ausschließlich unsere Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). 

 

Zahlungen:

Sobald der Kunde eine Rechnung erhält, muss er diese innerhalb von 10 Tagen begleichen. Spätestens jedoch laut BGB nach 30 Tagen .

 

Als Zahlungsmittel gelten:

Überweisung , Barzahlung vor Ort.

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