Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Pfeifer Gebäudedienstleistung
Inhaber: Juri Pfeifer
Memelweg 5
74523 Schwäbisch Hall
Stand: Januar 2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Verträge, Aufträge und Dienstleistungen der Pfeifer Gebäudedienstleistung, Inhaber Juri Pfeifer, nachfolgend Auftragnehmer genannt.
Die AGB gelten als vereinbart, sobald der Auftraggeber ein Angebot, eine Auftragsbestätigung oder eine Terminabstimmung schriftlich oder mündlich annimmt, insbesondere per E-Mail, Telefon, SMS, WhatsApp oder durch tatsächliche Ausführung der Leistung.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Leistungsbeschreibung und Besonderheiten
Die Leistungen werden gemäß Angebot, Dienstleistungsvertrag oder individueller Vereinbarung erbracht. Je nach Art der Dienstleistung können folgende Besonderheiten auftreten:
2.1 Maschinelle Oberflächenreinigung
Bei der maschinellen Reinigung von Oberflächen kann es zu einer leichten Aufrauung sowie zu farblichen Unregelmäßigkeiten kommen. Diese Effekte stellen keinen Mangel dar. Eine Nachbehandlung kann das Erscheinungsbild verbessern, jedoch keine vollständige Gleichmäßigkeit garantieren.
2.2 Farbdifferenzen
Bei gereinigten, behandelten, versiegelten oder beschichteten Flächen können Farbunterschiede auftreten. Diese sind material und altersbedingt und stellen keinen Mangel dar.
2.3 Schwarzalgen, Flechten und organische Verschmutzungen
Schwarzalgen, Flechten oder vergleichbare organische Belastungen lassen sich unter Umständen nicht vollständig entfernen. Eine vollständige Beseitigung wird nicht geschuldet.
2.4 Anorganische Rückstände
Anorganische Verschmutzungen wie Rost, Öl, Farben oder chemische Rückstände erfordern gesonderte Reinigungsverfahren und sind nur Bestandteil der Leistung, wenn sie ausdrücklich angeboten wurden.
2.5 Fugenmaterial
Altes oder sprödes Fugenmaterial kann sich bei der Reinigung lösen oder herausbrechen. Beim Neuverfugen können durch Untergrundbewegungen, Unebenheiten oder Wurzeleinwuchs Moos oder Unkraut entstehen. Sandreste oder Materialrückstände können eine vorübergehende Rutschgefahr darstellen.
2.6 Zweikomponentenverfugung
Bei 2 Komponenten Verfugungen kann es zu Rissbildungen oder Verfärbungen kommen. Diese stellen keinen Mangel dar. Reparaturen oder Nacharbeiten sind gesondert zu vergüten.
2.7 Dachreinigung
Bei der Dachreinigung kann Wasser unter Dachziegel gelangen, insbesondere bei älteren Dächern, Anschlüssen oder vorhandenen Vorschäden. Dieses Risiko liegt im Verantwortungsbereich des Auftraggebers. Der Auftragnehmer trifft branchenübliche Schutzmaßnahmen, übernimmt jedoch keine Haftung für bereits vorhandene Mängel.
Auf Wunsch des Auftraggebers können beschädigte Dachziegel ausgetauscht oder repariert werden. Diese Leistungen sind gesondert zu vergüten.
2.8 Photovoltaikanlagen
Die Reinigung von Photovoltaikanlagen umfasst ausschließlich die verglaste Wirkfläche der Module. Rahmen, Unterkonstruktionen oder Gestelle sind nicht Bestandteil der Leistung, sofern sie nicht ausdrücklich vereinbart wurden. Bei starkem Flechtenbefall kann eine vollständige Entfernung nicht garantiert werden.
2.9 Farbveränderungen nach der Reinigung
Nach der jährlichen Reinigungsempfehlung können gereinigte Steinflächen vorübergehend fleckige oder orange bräunliche Farbveränderungen aufweisen. Diese entstehen durch den Abbau organischer Belastungen und verwittern in der Regel innerhalb von vier Wochen oder nach mehreren Regenfällen.
§ 3 Gewährleistung und Haftung
Reklamationen sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich per E-Mail unter Beifügung von aussagekräftigen Fotos anzuzeigen.
Eine Gewährleistung besteht nicht für die in § 2 beschriebenen leistungsbedingten Besonderheiten.
Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden.
Für Schäden, die durch die Nutzung von Wasser oder Strom aus Gebäuden oder Grundstücken des Auftraggebers entstehen, haftet der Auftragnehmer nur bei nachweislich unsachgemäßer Nutzung oder grober Fahrlässigkeit.
Eine bestimmte Haltbarkeit oder Wirksamkeit von Reinigungsmitteln, Schutz oder Nachbehandlungen wird nicht garantiert, da diese von Witterung, Nutzung und Umweltfaktoren abhängig ist.
§ 4 Abnahme und Nachbesserung
Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von fünf Werktagen nach Leistungserbringung schriftlich Mängel anzeigt.
Bei berechtigter Mängelanzeige ist der Auftragnehmer zur Nachbesserung berechtigt. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 5 Weisungsfreiheit
Der Auftragnehmer ist in der Gestaltung des Arbeitsablaufs, der Zeiteinteilung und der Durchführung der Leistungen weisungsfrei, sofern sich aus der Natur des Auftrags nichts anderes ergibt.
§ 6 Vertrag, Stornierung und Kündigung
Mündliche Vereinbarungen werden aus Beweisgründen schriftlich bestätigt.
Ein Rücktritt oder eine Kündigung richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen der §§ 648 ff. BGB.
Bereits entstandene Aufwendungen und vorbereitende Maßnahmen sind vom Auftraggeber zu ersetzen.
§ 7 Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungsdatum fällig, spätestens jedoch innerhalb von dreißig Tagen gemäß BGB.
Zulässige Zahlungsmittel sind Überweisung und Barzahlung, sofern nicht anders vereinbart.
§ 8 Winterdienst
Für Winterdienstleistungen gelten ergänzend zu diesen AGB die Allgemeinen Winterdienst Bedingungen (AWB) der Pfeifer Gebäudedienstleistung. Diese sind Bestandteil des jeweiligen Vertrages.
§ 9 Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Diese AGB gelten in Verbindung mit den jeweiligen Dienstleistungsverträgen, Angeboten und Auftragsbestätigungen.